Arbeitsgrundlage der Bundesarbeitsgemeinschaft

Auf ihrer Gründungsveranstaltung am 28.11.2008 erzielten die unterzeichnenden Gründungsmitglieder Übereinstimmung zu nachfolgenden Grundregeln der Zusammenarbeit:

  • Die BALB ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Landesbildungsverbänden, die sich zu einer hohen Qualität in der Bildungsarbeit bekennen und an Meinungs- und Entscheidungsfindungsprozessen auf Bundesebene auf dem Gebiet der Bildung mitwirken.
  • Die Mitglieder der BALB arbeiten gleichberechtigt auf der Basis dieser Arbeitsgrundlage. Der jeweilige Landesverband benennt jeweils einen Beauftragten und einen Stellvertreter für die Mitarbeit.
  • Jeder Landesverband hat eine Stimme. Beschlüsse und Dokumente sowie die Aufnahme neuer Mitglieder werden einstimmig verabschiedet.
  • Regionalverbände können als Gäste ohne Stimmrecht an den Treffen der BALB teilnehmen.
  • Die Mitglieder der BALB verpflichten sich, Kenntnisse aus der gemeinsamen Arbeit der BALB nicht zum Nachteil der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zu nutzen.
  • Alle zwei Jahre wechselnd wird ein Sprecher der BALB durch die Mitglieder-versammlung gewählt. Dieser koordiniert unter Nutzung seiner vorhandenen Infrastruktur die Aktivitäten der BALB und übernimmt die Außenvertretung der Arbeitsgemeinschaft. Darüber hinausgehende Finanzierungsnotwendigkeiten werden auf der Grundlage einer Umlage gewährleistet.
  • Der Austritt aus der BALB ist jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.

Güstrow, 28. November 2008

Peter Bräuer
Verband Sächsischer Bildungsinstitute e.V.

Claus Kapelke
Weiterbildung Hessen e.V.

Dr. Manfred Müllner
Zentralverband Aus- und Weiterbildung in M-V e.V.